Die Bonner Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher, die an den Universitäten Bonn und Leuven/Belgien als Professorin für Islamwissenschaften lehrt, wurde als Vertreterin wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug in das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin, berufen. Das 18-köpfige Kuratorium, dem Vertreter von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik angehören, legt die inhaltlichen Richtlinien der Arbeit des Instituts fest. Direktorin des Instituts ist die Juristin Prof. Dr. Beate Rudolf, die zuvor an den Universitäten Düsseldorf und Berlin Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Gleichstellungsrecht lehrte. Sie folgte 2010 auf Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, der von 2003 bis 2009 Direktor des Instituts war und derzeit UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrates ist.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Christine Schirrmacher war verschiedentlich als Gutachterin bei Anhörungen zu Menschenrechtsfragen im Bundestag geladen und hat sich in Forschung und Veröffentlichungen mehrfach mit Menschenrechtsfragen auseinandergesetzt. Sie publizierte verschiedentlich zu islamischen Menschenrechtserklärungen, Frauenrechten, Rechten von Minderheiten sowie Religions- und Weltanschauungsfreiheit in islamisch geprägten Gesellschaften. Zuletzt veröffentlichte sie 2015 dazu ihre Habilitationsschrift „‚Es ist kein Zwang in der Religion‘ (Sure 2,256). Der Abfall vom Islam im Urteil zeitgenössischer islamischer Theologen. Diskurse zu Apostasie, Religionsfreiheit und Menschenrechten“, die 2016 auch in englischer Sprache erschien: „‚Let there be no Compulsion in Religion‘ (Sura 2:256). Apostasy from Islam as Judged by Contemporary Islamic Theologians. Discourses on Apostasy, Religious Freedom, and Human Rights“ (PDF-Download).
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