Christine Schirrmacher erneut in das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) berufen

Die Bonner Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher, Professorin für Islamwissenschaft an den Universitäten Bonn und Leuven (Belgien), wurde als „Vertreterin wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug“ erneut in das Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) berufen. Im Bundestag stimmten alle Fraktionen einstimmig dem Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD zu.

Christine Schirrmacher © Evangelische Theologische Faculteit Leuven
Christine Schirrmacher © Evangelische Theologische Faculteit Leuven

Die Direktorin, Prof. Dr. Beate Rudolf, die zuvor an den Universitäten Düsseldorf und Berlin Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Gleichstellungsrecht lehrte, und ihr Stellvertreter, Michael Windfuhr, übersandten Glückwünsche. Damit gehört Christine Schirrmacher dem Kuratorium für weitere vier Jahre an. Die Tätigkeit als Kuratoriumsmitglied beim Deutschen Institut für Menschenrechte ist auf zwei Wahlperioden beschränkt.

Das 18-köpfige Kuratorium, dem Vertreter von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik angehören, legt die inhaltlichen Richtlinien der Arbeit des Instituts fest. Schirrmacher gehört zu einer Gruppe von vier Personen, die der Deutsche Bundestag durch seinen Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gemäß des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des DIMR (DIMRG) von Juni 2015 berufen hat. Neben Schirrmacher berief der Bundestag als „Vertreter_innen wissenschaftlicher Einrichtungen mit menschenrechtlichem Bezug“ Prof. Dr. Markus Krajewski (CHREN), außerdem als „Vertreter_innen der Zivilgesellschaft“ Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGfM), und Dr. Anja Nordmann vom Deutschen Frauenrat.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine Einrichtung der Zivilgesellschaft mit Sitz in Berlin und soll als unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution im Sinne der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Das Institut setzt diese Ziele durch Politikberatung, durch Forschung, Menschenrechtsbildung und Information sowie Dokumentation um. Ein besonderes Anliegen des Instituts ist es, internationale und europäische Mechanismen des Menschenrechtsschutzes in Deutschland bekannter und nutzbar zu machen.

Das Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert und politisch unabhängig. Es wird aus dem Bundeshaushalt der Bundesministerien der Justiz, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für Arbeit und Soziales sowie des Auswärtigen Amtes finanziert. Um die Unabhängigkeit des Instituts zu wahren, haben die Vertretungen der finanzierenden Ministerien im Kuratorium kein Stimmrecht.

Christine Schirrmacher war verschiedentlich als Gutachterin bei Anhörungen zu Menschenrechtsfragen im Bundestag geladen und hat sich in Forschung und Veröffentlichungen mehrfach mit Menschenrechtsfragen auseinandergesetzt. Sie publizierte zu islamischen Menschenrechtserklärungen, zu Frauenrechten, Rechten von Minderheiten sowie Religions- und Weltanschauungsfreiheit in islamisch geprägten Gesellschaften. Zuletzt veröffentlichte sie das Buch ‚Unterdrückte Frauen‘ und den Sammelband ‚Can Freedom Be Unlimited? Examples of Censorship in Middle Eastern Societies in the 19th and 20th Centuries‘ (mit Haggag Ali und Stephan Conermann) sowie den Aufsatz ‚A Discourse on Human Rights and Civil Rights and Liberties in Muslim-Majority Societies‘ im polnischen Jahrbuch für Orientalische Studien.

 

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