Einwände von Muslimen und Nichtmuslimen gegen die Allgültigkeit der Scharia
Islam und Menschenrechte: Sind dies zwei Begriffe, die sich gegenseitig ausschließen? Auf den ersten Blick nicht, denn mit der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1981 und der „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ von 1990, seien nur zwei Beispiele genannt, die versuchen Menschenrechte und Islam in Einklang zu bringen.
Bei genauerem Hinsehen erblickt man jedoch wesentliche Problemfelder, die Zweifel zulassen, ob die islamischen Menschenrechtserklärungen eine ähnliche Garantie wie die „Allgemeine Menschenrechtserklärung“ der UN-Vollversammlung von 1948 bieten. Augenscheinlichster Unterschied ist, dass die Scharia in den genannten Erklärungen absolut gesetzt wird, und somit die Garantien und Freiheiten, insbesondere im Hinblick auf „Nicht-gläubige“ und Frauen, eingeschränkt werden. Kann man also von einer Menschenrechtserklärung sprechen, wenn nicht alle Menschen unabhängig von Religion und Geschlecht gleich sind?
Bibliographische Angaben:
- Christine Schirrmacher. Islamische Menschenrechtserklärungen und ihre Kritiker: Einwände von Muslimen und Nichtmuslimen gegen die Allgültigkeit der Scharia. Rechtspolitisches Forum – Legal Policy Forum 39. Trier: Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier, 2007. (46 S.)
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