Ist die Rolle der Vermittler auf den säkularen Rechtsstaat übertragbar?
„Die Scharia gilt auch in Deutschland!“ Solche und ähnliche Schlagzeilen tauchen hierzulande immer wieder in der Presseberichterstattung auf und rufen meist heftige Abwehrreaktionen hervor. Der wohl prominenteste Widerspruch zu einer derartigen Verlautbarung stammt von keiner Geringeren als der deutschen Bundeskanzlerin, die im Zusammenhang mit der immer wieder aufflammenden Schariadebatte mit den Worten zitiert wird: In Deutschland „gilt das Grundgesetz und nicht die Scharia.“
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Zwar ist es dem juristischen Laien meist nicht bekannt, aber ungeachtet dessen eine Tatsache, dass in bestimmten Fällen deutsche Gerichte Scharianormen zur Anwendung bringen können. Dies ist im internationalen Privatrecht der Fall, wenn bei nicht-deutscher Staatsbürgerschaft der Beteiligten Urteile in Übereinstimmung mit dem islamisch geprägten Zivilrecht des Herkunftslandes gefällt werden. Dies betrifft insofern nicht nur einzelne Länder, als in allen arabischen Ländern das Zivilrecht (also das Ehe- und Familien- sowie Erbrecht) auf schariarechtlichen Normen gründet.
Bibliographische Angaben:
- Christine Schirrmacher. Friedensrichter, Streitschlichter, Schariagerichtshöfe – Ist die Rolle der Vermittler auf den säkularen Rechtsstaat übertragbar? Rechtspolitisches Forum 62. Trier: Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier, 2013. (48 S.)
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